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  • Unterarmgehstützen (kurz UAG), oft auch „Krücken“ genannt Häufigste Form der Gehhilfen 
  • Einsatz vor allem nach Operationen oder Verletzungen 
  • Ermöglichen eine vollständige oder teilweise Entlastung eines Beins

Unterarmgehstützen (kurz UAG), oft auch „Krücken“ genannt, sind die am häufigsten verwendeten Gehhilfen und kommen nach Operationen oder Verletzungen zum Einsatz. Mit ihnen ist eine vollständige oder teilweise Entlastung eines Beins möglich. Das Gehen muss damit zunächst mithilfe von Krankengymnastik wieder geübt werden. Insbesondere das Treppensteigen (hoch und runter) bedarf einer gewissen Übung, weil Treppen sonst fast unüberwindliche Hindernisse darstellen können.

Grundsätzlich gelten erst einmal alle medizinischen Gehstöcke als Kassenleistung sofern diese von einem Arzt verordnet werden. Rezeptierte Gehhilfen werden von der Krankenkasse bezahlt. Wenn eine Zuzahlung nötig ist, liegt sie bei maximal zehn Euro. Auch Rollatoren und Rollstühle können auf Rezept verordnet werden und werden damit von der Krankenkasse ebenfalls übernommen. Allerdings betrifft dies nur die Basismodelle an Rollatoren oder Rollstühlen. Wenn Sie besondere Ansprüche an Design, Gewicht oder Nutzbarkeit haben, wird dies nicht immer übernommen und muss unter Umständen selbst gezahlt werden.

Haben Sie noch Fragen? Sie können uns jederzeit kontaktieren und vor der Bestellanfrage mit unserem Beratungsteam in Kontakt treten. Unsere kompetenten Mitarbeiter*innen beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Auswahl der benötigten Hilfsmittel.