Stehhilfen
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Stehhilfen
- Stehhilfen sind Hilfsmittel zum kurzzeitigen Sitzen oder Stehen
- Dazu zählen kleine Sitzgelegenheiten für Alltagstätigkeiten
- Ebenso gehören mechanische Stehapparate für körperlich eingeschränkte Personen dazu
- Sie ermöglichen trotz Lähmung eine aufrechte, stehende Haltung
Z. B. für querschnittsgelähmte oder neurologisch eingeschränkte Patienten. Mithilfe dieser Stehhilfen, die teilweise auch mechanisch funktionieren, wird es ihnen ermöglicht, trotz einer Lähmung eine aufrechte und stehende Position einzunehmen.
Grundsätzlich gelten erst einmal alle medizinischen Gehstöcke als Kassenleistung sofern diese von einem Arzt verordnet werden. Rezeptierte Gehhilfen werden von der Krankenkasse bezahlt. Wenn eine Zuzahlung nötig ist, liegt sie bei maximal zehn Euro. Auch Rollatoren und Rollstühle können auf Rezept verordnet werden und werden damit von der Krankenkasse ebenfalls übernommen. Allerdings betrifft dies nur die Basismodelle an Rollatoren oder Rollstühlen. Wenn Sie besondere Ansprüche an Design, Gewicht oder Nutzbarkeit haben, wird dies nicht immer übernommen und muss unter Umständen selbst gezahlt werden.
Haben Sie noch Fragen? Sie können uns jederzeit kontaktieren und vor der Bestellanfrage mit unserem Beratungsteam in Kontakt treten. Unsere kompetenten Mitarbeiter*innen beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Auswahl der benötigten Hilfsmittel.