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  • Zusätzliche Sicherheit beim Gehen, insbesondere bei zunehmender  Unsicherheit
  • Unterstützung für ältere Menschen, um Stürzen vorzubeugen 
  • Vermittelt ein stabileres und selbstbewussteres Gehgefühl

Gehstöcke werden häufig von älteren Menschen erworben, wenn sie merken, dass sie unsicherer beim Gehen werden und einfach nur eine zusätzliche Sicherheit brauchen. Diese können durch einen Arzt verordnet werden.

Grundsätzlich gelten erst einmal alle medizinischen Gehstöcke als Kassenleistung sofern diese von einem Arzt verordnet werden. Rezeptierte Gehhilfen werden von der Krankenkasse bezahlt. Wenn eine Zuzahlung nötig ist, liegt sie bei maximal zehn Euro. Auch Rollatoren und Rollstühle können auf Rezept verordnet werden und werden damit von der Krankenkasse ebenfalls übernommen. Allerdings betrifft dies nur die Basismodelle an Rollatoren oder Rollstühlen. Wenn Sie besondere Ansprüche an Design, Gewicht oder Nutzbarkeit haben, wird dies nicht immer übernommen und muss unter Umständen selbst gezahlt werden.

Haben Sie noch Fragen? Sie können uns jederzeit kontaktieren und vor der Bestellanfrage mit unserem Beratungsteam in Kontakt treten. Unsere kompetenten Mitarbeiter*innen beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Auswahl der benötigten Hilfsmittel.