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  • Gehbock: Gestell mit zwei Griffen und vier Stützen 
  • Wird vom Patienten angehoben und nach vorne versetzt („hergetragen“) 
  • Keine Rollen vorhanden
  • Besonders geeignet für wackelige Patienten

Der Gehbock ist ein Gestell mit zwei Griffen und vier Stützen, das der Patient im Ganzen bewegen muss und vor sich „herträgt“. Er hat keine Rollen und ist somit bei wackligen Patienten besser geeignet und minimiert das Sturzrisiko. Allerdings muss der Patient eine gute Standfestigkeit aufweisen, um den Gehbock vorwärts bewegen zu können.

Grundsätzlich gelten erst einmal alle medizinischen Gehstöcke als Kassenleistung sofern diese von einem Arzt verordnet werden. Rezeptierte Gehhilfen werden von der Krankenkasse bezahlt. Wenn eine Zuzahlung nötig ist, liegt sie bei maximal zehn Euro. Auch Rollatoren und Rollstühle können auf Rezept verordnet werden und werden damit von der Krankenkasse ebenfalls übernommen. Allerdings betrifft dies nur die Basismodelle an Rollatoren oder Rollstühlen. Wenn Sie besondere Ansprüche an Design, Gewicht oder Nutzbarkeit haben, wird dies nicht immer übernommen und muss unter Umständen selbst gezahlt werden.

Haben Sie noch Fragen? Sie können uns jederzeit kontaktieren und vor der Bestellanfrage mit unserem Beratungsteam in Kontakt treten. Unsere kompetenten Mitarbeiter*innen beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Auswahl der benötigten Hilfsmittel.