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  • Es gibt verschiedene Varianten der Unterarmgehstützen (UAG) 
  • Diese werden bei bestimmten Krankheitsbildern gezielt eingesetzt 
  • Bei stark eingeschränktem Gleichgewicht

Es gibt einige Variationen der Unterarmgehstützen (UAG), die bei bestimmten Krankheitsbildern bevorzugt angewendet werden. Sie sind aber nicht allzu häufig. 

Vierfuß-Gehhilfe 

Eine Abwandlung sind Vierfuß-Gehhilfen, welche eine Auflage aus vier Punkten am Boden haben und somit wesentlich stabiler stehen und für neurologische Patienten oder auch Kinder sicherer zu benutzen sind. Sie sind mit Auflage für den Unterarm oder festen Griffen von oben erhältlich. 

UAG mit Handauflagefläche 

Hierbei stützt sich der Patient nicht mit den Handgelenken auf und trägt darauf sein Gewicht, sondern die Arme kommen gerade zum Liegen und er trägt das Gewicht auf den Unterarmen. Indikation hierfür ist z. B. eine rheumatische Erkrankung mit Befall der Hände.

Grundsätzlich gelten erst einmal alle medizinischen Gehstöcke als Kassenleistung sofern diese von einem Arzt verordnet werden. Rezeptierte Gehhilfen werden von der Krankenkasse bezahlt. Wenn eine Zuzahlung nötig ist, liegt sie bei maximal zehn Euro. Auch Rollatoren und Rollstühle können auf Rezept verordnet werden und werden damit von der Krankenkasse ebenfalls übernommen. Allerdings betrifft dies nur die Basismodelle an Rollatoren oder Rollstühlen. Wenn Sie besondere Ansprüche an Design, Gewicht oder Nutzbarkeit haben, wird dies nicht immer übernommen und muss unter Umständen selbst gezahlt werden.

Haben Sie noch Fragen? Sie können uns jederzeit kontaktieren und vor der Bestellanfrage mit unserem Beratungsteam in Kontakt treten. Unsere kompetenten Mitarbeiter*innen beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Auswahl der benötigten Hilfsmittel.